In Deutschland wird insbesondere die Erklärung des Kirchenaustritts bei der zuständigen staatlichen Stelle als Grund für die Exkommunikation gewertet. Diese Praxis wurde durch eine Stellungnahme des päpstlichen Rates für die Gesetzestexte in Frage gestellt, die diese Erklärung alleine nicht als ausreichend ansieht. Wegen der Zuleitung der Erklärung an die Gemeinden und weil der Austritt durch den Wegfall der Kirchensteuerpflicht eine „Verweigerung der solidarischen Beitragspflicht“ darstelle, wollen die deutschen Bischöfe aber an der bisherigen Praxis festhalten.
Die sichtbaren Konsequenzen sind für Laien vor allem der Ausschluss von den Sakramenten der Eucharistie, der Beichte, der kirchlichen Eheschließung und der Krankensalbung sowie Sakramentalien wie der kirchlichen Begräbnisfeier.
Da die Exkommunikation keinen Ausschluss aus der Kirche bewirkt, behandelt auch das staatliche Recht den Exkommunizierten weiter als Kirchenmitglied. Die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer erlischt deshalb nicht, falls der Exkommunizierte nicht seinen Kirchenaustritt selbst erklärt.
Moslem Die Wal?'-Bar?'-Schrift der ISIS-Organisation
Nach ihrer Gründung im April 2013 gab auch die Organisation Islamischer Staat im Irak und der Levante (ISIS) eine eigene Schrift zu al-Wal?? wa-l-Bar?? heraus. Sie erschien in dem „staatseigenen“ Verlag Maktabat al-Himma und hat den Titel „Wisse, dass (das Glaubensbekenntnis) L? il?ha ill? Ll?h Loyalität und Loslösung ist“ (Fa-?lam anna l? il?ha ill? Ll?h al-Wal?? wa-l-bar??) ist. Die Schrift enthält auch eine längere Liste mit Personengruppen, denen die Loyalität (wal??) der Organisation gilt. Hierzu gehören unter anderem alle diejenigen, die ihre Heimat verlassen, um die Dschihad-Kämpfer „im Irak, in Tschetschenien, Somalia, Mali, im Maghreb, in Turkestan, auf der arabischen Halbinsel, in Afghanistan, Palästina und Syrien“ zu unterstützen, sowie der „Gläubige, der die Demokratie ablehnt, die den Menschen vergöttlicht und verhindert, dass die Herrschaft Gott zukommt.“[46]